11. Hofheimer Tagung für Tiermedizinische Fachangestellte
Donnerstag, 3. Oktober 2024
Auch für die TFA ist die Kreisstadt Hofheim – genauer: die hiesige Stadthalle – Treffpunkt für Fortbildung und Austausch.
Seit 2013 liefert das Parallelevent zum Tierärztetag eine Fülle an praxisbezogenen und nutzwertigen Einblicken für Tiermedizinische Fachangestellte.
Veranstaltungsort: Stadthalle Hofheim, Chinon-Platz 4, 65719 Hofheim
Programm & Sponsoren
Programm TFA
Rund um den Brachy
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09:00-09:45 | Dr. Pia Malu HartwigSchnarchen, Schnaufen, Röcheln und Vomitus: ein ganz normaler Brachy im Überblick |
09:45-10:30 | TFA Jessica TraubeHypoxämie, Notintubation, Obstruktion: Brachycephale unter Anästhesie |
10:30-11:15 | Kaffeepause |
11:15-11:45 | TÄ Carina MarkertSchmerzhaft oder gelähmt? Wirbelsäulenprobleme bei brachycephalen Hunden |
11:45-12:15 | Tierphysiotherapeutin Angela WahlePhysio beim Brachy: wir halten „Tier“ den Rücken frei |
12:15-12:45 | TÄ Christiane MielertDer Hund mit Cushing-Syndrom – ein Fall für das ganze Praxisteam |
12:45-14:15 | Mittagspause |
14:15-14:45 | TÄ Davinia FleuthAch du dickes Ding! Adipositas und ihre Comorbiditäten bei Hund und Katze |
14:45-15:15 | Dr. Maren FedrowitzPurzelnde Pfunde für mehr Lebensqualität – Ernährungstipps für übergewichtige Katzen und Hunde |
15:15-15:45 | Tierphysiotherapeutin Julia StrehleMasse beschleunigt... nicht immer! |
15:45-16:30 | Kaffeepause |
16:30-17:00 | Dr. Jessica Karn-BuehlerSüße Falten? Erkennen und Behandeln von Hautinfektionen |
17:00-17:30 | TÄ Friederike SchneiderBesonderheiten der Zahnerkrankungen bei brachycephalen Patienten |
17:30-18:00 | TÄ Laura Zuzzi-KrebitzDer brachycephale Augenpatient - Do's & Don'ts |
Anschließend möchten wir Sie gerne zu einem Abendbuffet in die Tierklinik einladen.
Sponsoren
Unsere Hauptsponsoren für die Tagung für Tiermedizinische Fachangestellte
Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 8 Fortbildungsstunden von der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort-und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte nach § 5 Abs. 1a und 2 des Gehaltstarifvertrages anerkannt.